Gemeindevorstand soll die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Biebertal prüfen

Die SPD Fraktion in der Gemeindevertretung Biebertal will vom Gemeindevorstand die Voraussetzungen für die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Biebertal prüfen lassen. Dabei sollen insbesondere auch die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden, die sich aus einer solchen Neuregelung für die Grundstückseigentümer und die Gemeinde selbst ergeben würden.

SPD Gemeindevertreter
Wolfgang Lenz,Königsberg, stlv. Fraktionsvorsitzender, Vorsitzender Haupt- und Finanzausschuss Bild: SPD Biebertal

Hier der Antrag der SPD Fraktion im Wortlaut:

ANTRAG

Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nach § 11 a KAG in der Gemeinde Biebertal zu prüfen und dabei insbesondere folgende Fragen zu klären:

1.Welche Vor- und Nachteile würden sich durch die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge für die Gemeinde und für die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer ergeben?
Erläuterung ggf. anhand einer Beispielrechnung für in den vergangenen Jahren abgerechnete Straßenerneuerungsmaßnahmen.

2.Gibt es Erfahrungswerte aus vergleichbaren Kommunen bezüglich der Höhe der jährlich von den Grundstückseigentümern zu zahlenden Beiträge?

3.Wird das Gemeindegebiet ganzheitlich als Abrechnungsgebiet betrachtet oder gibt es eine ortsteilweise Betrachtung?

4.Gibt es Überleitungsregelungen durch die verhindert werden kann, dass Doppelbelastungen für Grundstücksbesitzer entstehen, die in der jüngeren Vergangenheit bereits zu Straßenbeiträgen herangezogen wurden?

5.Welche administrativen Vorbereitungen sind notwendig und welche Mittel müssten hierfür ggf. bereitgestellt werden?
Dabei bitten wir Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Bevölkerung mit zu berücksichtigen.

BEGRÜNDUNG

Nach der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Biebertal werden für den Ausbau und die grundhafte Erneuerung von Straßen ausschließlich die von der Straßenbaumaßnahme betroffenen direkten Anlieger zur Zahlung von Straßenbeiträgen herangezogen. Im ungünstigsten Fall werden bis zu 75 % der Baukosten auf die Anlieger umgelegt. Dies kann für Anlieger unter Umständen zu hohen einmaligen Zahlungsverpflichtungen führen, die im Extremfall deren wirtschaftliche Existenz gefährden.
Seit 2013 gibt es nach dem KAG die Möglichkeit anstelle von einmaligen Beiträgen wiederkehrende Straßenbeiträge (§11a Hess KAG) zu erheben, die zu einer solidarischen Umlegung der Kosten in einem Abrechnungsgebiet führt. Von dieser Regelung machen zunehmend Gemeinden in Hessen Gebrauch.