
Mit ihrem Antrag will die SPD Fraktion in der Gemeindevertretung Biebertal den Gemeindevorstand beauftragen, eine Beschlussvorlage zur Ergänzung der „Benutzungsordnung über die Benutzung der Bürgerhäuser und der Sporthalle der Gemeinde Biebertal“ zu erarbeiten. Dies mit dem Ziel, die Vergabe der Einrichtungen an und die Nutzung durch politische Extremisten zu verhindern. Mit Hilfe einer Ausschlussklausel soll es Mietern untersagt werden, die Räume für Veranstaltungen zu nutzen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
In den letzten Jahren ist weltweit, aber auch bei uns in Europa, zunehmend eine Gefährdung von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten festzustellen. In Deutschland gilt dies zwar für die bürgerlichen Freiheitsrechte und unsere demokratische staatliche Ordnung (noch) nicht. Aber es breitet sich auch bei uns Extremismus in Form von Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Hass bis hin zu Gewalt auf vielfältige Weise aus. Deshalb gilt es, unser Gemeinwesen und unsere demokratischen Prinzipien auch in Biebertal zu schützen. Die SPD-Fraktion fordert die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter mit ihrem Antrag auf, solchen Tendenzen entgegenzutreten und mit rechtsstaatlichen Mitteln abzuwehren.
Eine Möglichkeit hierfür ist die Verhinderung von Veranstaltungen von Organisationen die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und dafür werben, oder gar als verfassungsfeindlich verboten sind. Mit einer Änderung der Benutzungsordnung können die Gemeinde und die Polizeibehörden in die Lage versetzt werden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und die oben genannten Versammlungen zu verbieten.
In verschiedenen Veröffentlichungen des Hessische Ministeriums für Inneres und Sport (HMdI) wird darauf hingewiesen, dass das Anmieten gemeindlicher Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser oder Sporthallen teilweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgt. Vermeintlich unpolitische „Sportveranstaltungen“ oder „private Geburtstagsfeiern“ erweisen sich im Nachhinein als extremistische Veranstaltungen. In der Handlungsempfehlung „Freiheit und Demokratie stärken“ des Ministeriums wird dem Kommunen vorgeschlagen, die gemeindlichen Benutzungssatzungen zu den Regelungen des Hausrechts zu überprüfen und zu ergänzen. Durch Ausschlussklauseln kann verhindert werden, dass die Mieterin oder der Mieter die Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen nutzt, in denen eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Haltung verbreitet wird. Mit einer solchen Regelung ist die Möglichkeit verbunden, die Veranstaltung ggf. mit Polizeigewalt zu beenden.
Ein Beispiel hierfür findet sich u.a. in der Benutzungsordnung der Stadt Diemelstadt“ in Nordhessen, welches als geeignete Grundlage für eine Änderung dienen könnte. Und auch die Gemeindevertretung von Hohenahr hat in ihrer Sitzung am 9.2.2017 die Benutzungssatzung für ihre Dorfgemeinschaftshäuser im oben genannten Sinn geändert.