
Prüfantrag
In dem Antrag geht es Sebastian Kleist darum zu prüfen, ob bei der Gemeinde Biebertal, z. B. im Bauhof, die Beschäftigung von Menschen mit Fördermöglichkeiten im Rahmen des neuen Gesetzes zur sozialen Teilhabe nach §§ 16e des SGB II möglich ist und sinnvoll wäre.
Zum 01.01.2019 ist auf Initiative der SPD das Gesetz zur sozialen Teilhabe in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, langzeitarbeitslose Menschen über geförderte Beschäftigung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Das Jobcenter Gießen kann dann Lohnkostenzuschüsse über in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren in einer Höhe von bis zu anfänglich 100% inkl. der Sozialversicherungsbeiträge leisten, die in den Folgejahren abnehmen. Für die Gemeinde bestünde keine Nachbeschäftigungspflicht nach Ablauf der Maßnahme.
Menschen mit langem Leistungsbezug bzw. mit dem Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit haben es oft aus den verschiedensten Gründen schwer, wieder in Beschäftigung zu kommen. Gerade der öffentliche Dienst bzw. Städte und Gemeinden haben mit dem Gesetz die Möglichkeit, den oft leistungsbereiten Menschen Beschäftigung anzubieten. Mit der Beschäftigung von Menschen mit den genannten Kriterien und Voraussetzungen gewinnen sowohl die betroffenen Menschen Wertschätzung durch Eingliederung in Arbeitsprozesse, als auch die Gemeinde durch Entlastung der Mitarbeiter*innen in bestehenden oder neuen Aufgabenfeldern. Eine Win-Win-Situation, die sich die Gemeinde nach Ansicht der SPD Fraktion nicht entgehen lassen sollte.
Wie will die Gemeinde vor dem Eichenprozessionsspinner schützen?
In einer ersten Anfrage geht es um mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Biebertal; denn auch in diesem Jahr wird es vermutlich wieder zur Ausbreitung dieser Spezies in unseren Wäldern kommen. Mit der Einrichtung des Waldkindergartens gibt es zudem eine Einrichtung, bei der in besonderem Maße Vorsichtsmaßnahmen geboten sind. Der Gemeindevorstand wird gebeten darüber zu informieren, ob es bereits Planungen bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner gibt, und wenn ja, wann und wie diese erfolgen sollen und wie die Bürger*innen Biebertals darüber informiert werden.
Wie ist die künftige Nutzung der Mehrzweckhalle Fellingshausen?
In einer zweiten Anfrage geht es Sebastian Kleist um eine Klarstellung des Gemeindevorstands bezüglich der in Fellingshausen brodelnden Gerüchteküche, dass die dortige Mehrzweckhalle evtl. verkauft oder verpachtet werden soll. Sebastian Kleist bezieht sich dabei auf eine Aussage von Bürgermeisterin Ortmann vom September des vergangenen Jahres, in der es im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung des Paktes für den Nachmittag an der Grundschule Fellingshausen um eine mögliche Nutzung der Mehrzweckhalle durch die Schule ging. Er möchte nun wissen, wie hier der aktuelle Sachstand ist und was es mit den Gerüchten auf sich hat. Darüber hinaus bittet er den Gemeindevorstand mitzuteilen, welche Auswirkungen eine evtl. Veräußerung oder Verpachtung auf die nutzenden Vereine haben könnte und wie und wann die betroffenen Vereine (u.a. TSV Fellingshausen und Schachclub Biebertal) über den Sachstand informiert werden sollen.